Wahltherapeut

Was ist ein Wahltherapeut

Bei Wahltherapeuten bezahlt der Patient/Klient die Leistung direkt vor Ort und erhält nach Einreichen der Honorarnote bei der Krankenkasse die Kosten anteilsmäßig rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Die OÖ Gebietskrankenkasse leistet derzeit einen Zuschuss von 21,80 Euro pro Einheit.  Detaillierte Informationen hinsichtlich Refundierung erhalten Sie u.a. im Erstgespräch.

Terminabsagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuche ich um rechtzeitige Verständigung bis 24 Stunden vor Terminbeginn, andernfalls müsste ich Ihnen die Therapieeinheit zur Gänze in Rechnung stellen.

Bezahlung

Termine sind sofort nach jeder Therapieeinheit in bar zu begleichen.